Eigenes und spezifisches technisches Büro für die Bearbeitung der Next Generation Hilfen der europäischen Fonds. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Service, der Papierkram und Sorgen vermeidet.

Welche Gesetze regeln die EU-Fonds?

Gesetzesdekret 19/2021 vom 5. Oktober über dringende Maßnahmen zur Förderung der baulichen Rehabilitationstätigkeit im Rahmen des Plans zur Wiederherstellung, Transformation und Resilienz.

Königliches Dekret 853/2021 vom 5. Oktober zur Regelung der Hilfsprogramme im Bereich der Wohnsanierung und des sozialen Wohnungsbaus des Wiederauffüllungsplans.

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Reduzierung des Energiebedarfs von Wohnungen um 7 % oder reduzieren den Verbrauch von nicht erneuerbarer Primärenergie um 30 %.
Die Mindestkosten der Maßnahme müssen gleich oder gleich hoch sein über 1.000€/Wohnung (inkl. MwSt.).

Zwei Energieausweise: einer vor der Aufführung und einer nach der Aufführung, um die Energieverbesserung zu rechtfertigen.

Sie können profitieren von...

40 % Direktbeihilfe bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € vorausgesetzt, dass die oben beschriebenen Anforderungen erfüllt sind.

Eine 20 %-ige indirekte Beihilfe durch Abzug in der Einkommensteuererklärung, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € pro Wohnung.

REPLUS bietet zusammen mit ABANCA Financial Services einen grünen Kredit an, mit dem Sie Ihre Einkäufe in bis zu 120 Monatsraten aufteilen können *.

Verfügbare Stelle

Die eigene Abwicklungsstelle für Replus-Hilfen bietet Ihnen verschiedene Pläne für die Abwicklung der Next Generation-Hilfen an. Ein qualitativ hochwertiger Service, der Sicherheit bei der Lösung dieser Subvention bietet. Erkundigen Sie sich nach den Funktionen und Zahlungsmöglichkeiten.

Weiteres Vorgehen bei der Bearbeitung

1

Fordern Sie ein Angebot von Fenstern in der Verkaufsstelle REPLUS an, in dem die Kosten für die Verwaltung der Beihilfen enthalten sind. Die erforderlichen Informationen, die Vorteile und das anzuwendende Verfahren sind anzugeben.

2

Erstellen Sie einen personalisierten Energiestudienbericht von REPLUS durch die Verkaufsstelle.

3

Zahlung der Kosten für die Verwaltung der Beihilfen aus dem Haushalt, beginnend mit den Formalitäten. Siehe Promotion mit dem Point of Sale.

4

Die Verkaufsstelle wird über das Hilfsbüro REPLUS die Dokumentation bearbeiten.

5

Erhalt des Konformitätsdokuments durch das Hilfsbüro REPLUS, wodurch das Dossier validiert wird.

6

Formalisierung der Bestellung am Point of Sale, um Unvorhergesehenes, Preisänderungen, Lieferzeiten usw. zu vermeiden.

7

Ausstellung des aktuellen Energieausweises der Wohnung durch das Hilfsbüro REPLUS unter Vorlage von Plänen und Fotos der Fenster.

8

Dokumentenbearbeitung und -verwaltung, um Hilfe vom REPLUS-Hilfsbüro zu erhalten.

9

Nach der Installation der Fenster, Bearbeitung und Ausstellung des endgültigen Energieeffizienzzertifikats, um von allen Beihilfen profitieren zu können.

10

Der Zuschuss wird direkt auf das Konto des Kunden überwiesen.

* REPLUS kann nicht für eventuelle Änderungen der bestehenden Vorschriften oder der Lösung des Dossiers durch die jeweilige Fördereinrichtung der Europäischen Fonds haftbar gemacht werden.

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